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Warum Sie bei Smartkündigen mehr verlieren können als nur Ihren alten Vertrag.

Smartkündigen verspricht, Verträge kostenlos zu beenden. Wer den Dienst nutzt, soll im selben Atemzug aber gleich einen neuen Vertrag abschließen. Und der kostenlose Service ist nur das Schaufenster einer ganzen Firmengruppe, gegen deren kostenpflichtige Schwesterfirma Simplyright die Verbraucherzentrale inzwischen vor Gericht zieht.

Privat & unabhängig betriebenStand: Juni 2026
Stapel formeller Briefe und ein Füllfederhalter auf einem Schreibtisch

Im Überblick

Briefkastenschlitz mit eingeworfenem Umschlag
Beitrag 01Geschäftsmodell

Kostenlos ist hier nur der Einstieg

Ein Dienst, der nichts kostet, klingt nach der idealen Lösung, wenn man einen lästigen Vertrag loswerden will. Kaum jemand fragt sich dabei, wovon eine Firma eigentlich lebt, die für ihre Arbeit kein Geld verlangt.

Die Antwort liefert Smartkündigen selbst. Auf Wunsch, so heißt es, hilft der Dienst seinen Nutzern nach der Kündigung dabei, einen neuen passenden Vertrag zu finden, bis hin zum kompletten Wechsel des Anbieters. Das Geld kommt also nicht aus Ihrer Tasche. Es stammt aus Provisionen für die Verträge, die anschließend vermittelt werden. Auch die Stiftung Warentest kam in einem Test zu dem Schluss, dass der Dienst kostenlos ist und sich über Provisionen von Anbietern finanziert, ohne offenzulegen, wer dabei eigentlich wofür bezahlt.

Damit dreht sich die Rolle des Anbieters um. Sie kommen, um etwas zu beenden. Verdient wird aber daran, dass Sie kurz darauf etwas Neues unterschreiben. Der bequeme, kostenlose Weg zur Kündigung ist von dieser Warte aus weniger eine Hilfe als ein Werbekanal. Wer ahnungslos nur schnell kündigen möchte, wird so zur Zielgruppe für den nächsten Abschluss.

Werbung, die einer Prüfung nicht standhält

Smartkündigen wirbt mit starken Vertrauenssignalen. Drei davon sollte man sich genauer ansehen.

Auf der Seite heißt es, der Dienst sei mehrfach von Focus Money und der Stiftung Warentest ausgezeichnet worden. Eine solche Auszeichnung oder ein Testsiegel der Stiftung Warentest lässt sich öffentlich aber nirgends finden. Belegt ist allein jener Test, der den Dienst zwar als kostenlos einordnete, ihn zugleich aber für seine mangelnde Transparenz kritisierte. Ein kritischer Test ist eben keine Auszeichnung.

Weiter nennt Smartkündigen einen Schnitt von 4,8 von 5 Sternen bei über 850 Bewertungen. Schaut man zum Zeitpunkt dieser Recherche auf das öffentliche Profil bei Trustpilot, stehen dort eher rund 4 von 5 Sternen, und das bei mehreren Tausend Bewertungen mit einem spürbaren Anteil kritischer Stimmen. Wer mit Bewertungen wirbt, sollte sich am aktuellen und vollständigen Profil messen lassen.

Und schließlich verspricht der Dienst, das Kündigen sei zu hundert Prozent sicher. Das ist eine Aussage, die sich kaum halten lässt. Eine Kündigung, die nur per Mail verschickt wird, kann den Anbieter verfehlen, und die Versandbestätigung des Portals beweist nicht, dass sie tatsächlich angekommen ist.

Kurz gesagt

Wer scheinbar nichts bezahlt, bezahlt am Ende meist mit dem nächsten Vertrag oder mit Daten, aus denen ein wertvoller Kontakt für weitere Angebote wird.

Lederne Gesetzbücher und Messing-Schreibtischlampe
Beitrag 02Firmennetzwerk

Hinter Smartkündigen steht ein ganzes Firmennetzwerk

Smartkündigen ist kein Einzelunternehmen, sondern Teil einer größeren Gruppe. Mehrere Firmen sind über dieselben Personen miteinander verbunden.

Aus öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geht hervor, dass mehrere Firmen über dieselben Personen miteinander verbunden sind. Neben der Smartkündigen OHG aus Neuss gehören dazu die Simplyright GmbH aus Monheim am Rhein, ein kostenpflichtiger digitaler Rechtsassistent, sowie ein eigenes Inkassounternehmen aus derselben Gruppe.

Als verantwortliche Personen sind nach den öffentlichen Registern die Brüder Berkan, Can Alp und Cem Batu Karahan eingetragen, neben einem weiteren Gesellschafter. Alle drei sind persönlich haftende Gesellschafter der Smartkündigen OHG. Berkan Karahan führt zusätzlich die Geschäfte der Simplyright GmbH, und auch Can Alp Karahan ist an dieser beteiligt.

Der entscheidende Punkt

Wer bei Smartkündigen kostenlos kündigt, kann anschließend für einen neuen Vertrag, für eine kostenpflichtige rechtliche Unterstützung im Abo und im Streitfall sogar für das Eintreiben von Forderungen jeweils bei Firmen derselben Gruppe landen. Sie laufen also womöglich durch mehrere Kassen desselben Hauses, ohne es überhaupt zu bemerken.

Ein Formular ist keine Beratung

Der kostenlose Dienst füllt am Ende nur Vorlagen nach festem Muster aus. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist das gerade deshalb erlaubt, weil es keine echte Rechtsberatung ist. Ihr persönlicher Fall wird dabei nicht geprüft. Bei einem einfachen Abo reicht das oft. Sobald es kniffliger wird, etwa bei einem Sonderkündigungsrecht, einem strittigen Vertrag oder einer schon laufenden Forderung, hilft eine Vorlage nicht weiter und kann sogar in die falsche Richtung führen.

Echte Unterstützung gibt es erst im kostenpflichtigen Teil der Gruppe, und dieser steht im Fall von Simplyright derzeit im Visier der Verbraucherzentrale. Wer rechtlich sichergehen will, ist bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt deutlich besser aufgehoben.

Die größte Gefahr ist, dass Sie nur glauben, gekündigt zu haben

Nach der Nutzung bekommen Sie eine Bestätigung per Mail. Sie belegt allerdings nur, dass das Portal nach eigener Aussage etwas verschickt hat. Ob Ihr Anbieter die Kündigung wirklich erhalten hat, sagt sie nicht aus. Bestreitet der Anbieter den Eingang, fehlt Ihnen der Nachweis, und im schlimmsten Fall zahlen Sie ein weiteres Jahr.

In öffentlichen Bewertungen taucht dazu ein Muster auf, das sich wiederholt. Kunden berichten von Kündigungen, die nie ankamen, obwohl eine Bestätigung vorlag, von einem Versand, der sich später nicht nachweisen ließ, und von Wartezeiten, von denen in der Bestätigung nichts stand. Solche Einzelfälle lassen sich von außen nicht überprüfen. Als Muster zeigen sie aber genau die Schwachstelle, die jeder reine Mailversand mit sich bringt, nämlich die fehlende Beweisbarkeit.

Hände tippen auf Laptop, daneben ein gedrucktes Formular
Beitrag 03Verbraucherschutz

Die Verbraucherzentrale klagt gegen Simplyright

Genau die kostenpflichtige Schwesterfirma von Smartkündigen steht inzwischen vor Gericht. Was der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dort vorliegt und warum das auch für Smartkündigen-Nutzer relevant ist.

Verbraucherschutz · Stand Juni 2026 · Verfahren noch nicht entschieden.

I. Der Vorgang

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat am 19. Mai 2026 beim Landgericht Düsseldorf eine Unterlassungsklage gegen die Simplyright GmbH eingereicht. Genau in das kostenpflichtige Abo dieser Schwesterfirma können Nutzer über den kostenlosen Einstieg bei Smartkündigen geraten.

II. Die Vorwürfe

Die Verbraucherzentrale wirft dem Unternehmen mehrere Dinge vor. So soll Simplyright eine Mahngebühr von 7 Euro verlangt haben, obwohl Kosten in dieser Höhe gar nicht angefallen und auch nicht vereinbart waren. Außerdem habe die Firma damit geworben, sich von der ersten Analyse bis zur vollständigen Durchsetzung um die Rechtsprobleme ihrer Kunden zu kümmern, unter anderem bei Kündigungen, Inkasso sowie im Mietrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht.

Für ihr kostenpflichtiges Abo soll sie zudem mit Kundenstimmen geworben haben, ohne offenzulegen, ob diese überhaupt von echten Kunden stammen. Und schließlich soll es nicht möglich gewesen sein, ein solches Abo über eine ordentliche Kündigungsschaltfläche wieder zu beenden.

III. Unschuldsvermutung

Eine Unterlassungsklage besteht aus Vorwürfen, nicht aus einem Urteil. Über die Klage ist noch nicht entschieden, und bis dahin gilt für Simplyright die Unschuldsvermutung. Den genauen Wortlaut finden Sie bei der Verbraucherzentrale selbst, verlinkt unter den Quellen.

IV. Warum das auch Smartkündigen betrifft

Für die Bewertung von Smartkündigen ist diese Klage deshalb wichtig, weil sie genau jene Praktiken betrifft, in deren Nähe man über den scheinbar harmlosen kostenlosen Einstieg geraten kann. Ein Abo, das schwer zu durchschauen und nach Darstellung der Verbraucherzentrale auch schwer wieder loszuwerden sein soll, gehört nicht zu den Dingen, in die man versehentlich hineinrutschen möchte.

V. Mein Fazit

Das Problem an Smartkündigen ist für mich nicht der einzelne Kündigungsbrief. Es ist das System dahinter. Ein kostenloser Einstieg, der vor allem dazu dient, Menschen in eine Gruppe aus Vertragsvermittlung, kostenpflichtigem Abo und Inkasso zu führen, hat sich mein Vertrauen nicht verdient, solange gegen die Schwesterfirma eine Klage der Verbraucherzentrale läuft. Wenn Sie nur einen einfachen Vertrag beenden wollen, kontrollieren Sie den Eingang lieber selbst beim Anbieter und lassen Sie die Finger von Vorschlägen für den nächsten Vertrag. Und wenn es wirklich sicher sein soll, kündigen Sie besser selbst.

Praxis

So kündigen Sie sicher

Am Ende ist es einfacher, als es klingt. Sieben Punkte, die Sie vor der häufigsten Falle bewahren: zu glauben, gekündigt zu haben.

Quellen & Belege

Worauf sich dieser Beitrag stützt

  1. Verbraucherzentrale, Klage gegen Simplyright. Verfahrensdaten und Anträge der Unterlassungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf, eingereicht am 19. Mai 2026.verbraucherzentrale.de
  2. Öffentlich einsehbare Unternehmens- und Registerdaten zu Smartkündigen, Simplyright und den beteiligten Personen, Stand der Recherche im Juni 2026.
  3. simplyright.de, eigene Angaben zum kostenpflichtigen Abo ab etwa einem Euro pro Tag.simplyright.de
  4. Smartkündigen, eigene Angaben zu Leistung, Finanzierung und Werbung, Stand Juni 2026.
  5. Stiftung Warentest, Test von Kündigungsdiensten im Internet.test.de
  6. Trustpilot, öffentliches Bewertungsprofil zu Smartkündigen, Stand Juni 2026.de.trustpilot.com
  7. Rechtsdienstleistungsgesetz, § 2.gesetze-im-internet.de