Ein kostenloses Kündigungsportal nimmt Ihnen Arbeit ab. Sie wählen Ihren Anbieter aus einer Liste, geben Ihre Daten ein, unterschreiben mit der Maus, fertig. Diese Bequemlichkeit ist angenehm, sie verdeckt aber auch die Stellen, an denen es schiefgehen kann. Die folgenden Punkte sollte man kennen, bevor man auf „Absenden" klickt.
Kein belastbarer Nachweis der Zustellung
In aller Regel erhalten Sie eine „Bestätigung" per E-Mail. Diese belegt allerdings nur, dass das Portal nach eigener Aussage etwas verschickt hat. Sie belegt nicht, dass Ihr Anbieter die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Bestreitet der Anbieter den Eingang, stehen Sie ohne Beweis da. Ein Einwurf-Einschreiben oder ein Fax mit Sendebericht liefert dagegen einen Nachweis, der vor Gericht zählt.
„Kostenlos" bedeutet: Sie zahlen woanders
Ein kostenloser Dienst muss sich irgendwie finanzieren. Üblich sind Provisionen von Anbietern, Werbung, der Verkauf von Kontakten oder der Versuch, Ihnen im selben Vorgang einen neuen Vertrag zu vermitteln, während Sie den alten kündigen. Solange offenbleibt, wer wofür zahlt, bleibt auch unklar, in wessen Interesse das Portal eigentlich handelt.
Ihre Daten sind Teil des Geschäfts
Sie übergeben Name, Anschrift, Kundennummern, Ihre Unterschrift, manchmal auch Bankdaten. Wohin diese Daten fließen, wie lange sie gespeichert werden und ob daraus später Werbung anderer Anbieter wird, ist häufig schwer nachzuvollziehen. Geben Sie nur das preis, was die Kündigung wirklich erfordert.
Fristen und der Faktor Zeit
Nach Erfahrungsberichten dauert der Versand mitunter mehrere Tage. Ein Hinweis darauf fehlt in der Bestätigung oft. Wer kurz vor Ablauf der Frist kündigt, riskiert, dass die verzögerte Zustellung die Frist reißt. Eine Kündigung wirkt erst dann, wenn sie den Anbieter fristgerecht und in der richtigen Form erreicht.
Im Schadensfall haftet selten der Dienst
Geht etwas schief, tragen in aller Regel Sie die Folgekosten, zum Beispiel ein weiteres Vertragsjahr. Kostenlose Dienste schließen ihre Haftung weitgehend aus. Mehr dazu im nächsten Beitrag.
Kurz gesagt
Für ein einfaches Standard-Abo kann ein Portal genügen, sofern Sie den Eingang beim Anbieter selbst kontrollieren. Verlassen Sie sich nie allein auf die Bestätigung des Portals.




